Seniorenheime in Schleswig-Holstein

Seniorenheime

In Deutschland gibt es unter dem Überbegriff Seniorenheim oder Altenheim gemäß dem Heimgesetz eine dreistufige Versorgung, gegliedert in Altenwohnheim, Altenheim und Altenpflegeheim. Nicht jedes Seniorenheim muss jede Form der Versorgung anbieten und so sind der Form nach die Altenpflegeheime weitesten verbreitet. Anspruchsvolle Seniorenheime sind zum Beispiel in Wesel, Hamminkeln, Saarbrücken, Münster und Itzehoe zu finden. Im gehobenen Marktsegment der Luxusklasse der Seniorenheime überwiegen die Altenheime, insbesondere die Altenheimketten. Die Bezeichnung im Firmennamen hat mit dieser rechtlichen Unterteilung nichts zu tun und so wird unter anderem sehr oft durch größere Konzerne mit dem Begriff Stift oder Residenz geworben. Die Wohnform des betreuten Seniorenwohnens ist in diesem Sinne kein Altenheim, sondern eine Form des Miet- oder Eigentumswohnungsbaus. In den letzten 10 Jahren erfreute sich diese Form der Pflege einer immer größeren Beliebtheit. Die staatliche Heimaufsicht und auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ( MDK) sind zuständig für die fachliche Überprüfung der Pflegequalität, wobei es im Rahmen der Pflegeversicherung und im Heimgesetz dazu Rahmenbestimmungen und Mindeststandards gibt.

Ähnliche Themenbereiche wie Seniorenheim und Altenheime-Seniorenheime können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Noch mehr Informationen zu Seniorenheimen und Altenhilfestrukturen, sind im Internet zum Beispiel hier zu finden.

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