Müll in Nordrhein-Westfalen

Müll

In der BRD werden diverse Arten von Müll unterschieden. Beim Hausmüll sind das unter anderem Bioabfall (auch Biomüll genannt), Restmüll, Altglas, Altpapier, Gartenabfälle und Textilien. Außerdem noch Sperrmüll, Sondermüll, Grüner Punkt-Verpackungen und Elektronikschrott. Bioabfall ist nach der Definition der EU-Abfallrahmenrichtlinie nur Müll aus Gärten und Parkanlagen. Hinzu kommen Nahrungsabfälle und Küchenabfälle, wohingegen Müll aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft nicht zum Biomüll gehört. Biomüll ist des Weiteren auch nicht mit biologisch abbaubaren Abfällen gleichzusetzen. Dazu gehören weitere Stoffe, wie Holz, Papier und Pappe. Der Restmüll wird in der BRD in Müllsäcken, Mülleimern, Mülltonnen und Müllgroßbehältern (Abkürzung: MGB) aufbewahrt und anschließend durch Städtereinigungsbetriebe eingesammelt. Die Bezeichnung Müllgroßbehälter wird für Behälter ab 120 Liter Fassungsvermögen genutzt. Altglas wird in erster Linie bei der Produktion von neuem Glas genutzt. Keramik, Steingut und Porzellan verursachen Glasfehler und sollten deshalb nicht dem Altglas zugeführt werden. Auch Fensterglas, Spiegelglas, Laborglas, Fernsehglas und andere spezielle Gläser sind nicht geeignet. Altpapier wird in Altpapiersammelcontainern oder in Altpapiertonnen gesammelt und sollte möglichst frei von Spuckstoffen (Heftklammern, Folien, Kunststoffe, Textilien usw.) sein.

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Ähnliche Themenbereiche wie Müllverwertung, Müllverbrennungsanlagen und Abfall können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG - Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.

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