Feuerschutztüren oder Brandschutztüren werden in der Fachsprache meistens als Feuerschutzabschlüsse bezeichnet. Feuerschutztüre werden in den meisten Fällen in feuerhemmenden Wänden oder feuerbeständigen Wänden eingebaut. Wie die Feuerschutzwände sollen auch die Feuerschutztüren den Durchtritt von Feuer bei einem Brand verhindern oder wenigstens stark verzögern.
Brandschutztüren werden in verschiedene Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Die nötige Feuerwiderstandsklasse der Türen wird nach der Gebäudenutzung und den Anforderungen an die jeweilige Wand, ausgewählt. Verglasungen in den Feuerschutztüren müssen über die gleiche Feuerwiderstandsklasse verfügen, wie die Brandschutztüre selbst. Brandschutztüren werden häufig mit sogenannten Feststellanlagen (Abkürzung: FSA auch Türfeststellanlage oder TFA genannt) ausgerüstet. Die Feststellanlagen von Feuerschutzabschlüsse gewährleisten, dass die Feuerschutztüren offen gehalten werden, aber bei einem Feuer sicher schließen. Feuerschutzabschlüsse müssen in der BRD vom Deutschen Institut für Bautechnik (Abkürzung: DIBt) bauaufsichtlich zugelassen werden. Die Zulassungen für Feuerschutzabschlüsse sind meist fünf Jahre gültig.
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