Fahrschulen in Niedersachsen

Fahrschulen

In einer Fahrschule erlangen Fahrschüler theoretische und praktische Kenntnisse zum Führen eines Kraftfahrzeugs. In Deutschland besitzt jede Fahrschule eine Fahrschulerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) und auch jeder Fahrlehrer eine Fahrlehrerlaubnis. Um in einer Fahrschule eine Fahrerlaubnis zu erwerben muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört beispielsweise das erforderliche Mindestalter für die beantragte Fahrerlaubnisklasse, ein Wohnsitz im Inland, das absolvieren eines Erster Hilfe Kurses und ein Nachweis für das Erfüllen der Anforderungen an das Sehvermögen. Ist der Bewerber nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, kann die Fahrerlaubnis beschränkt oder unter Auflagen erteilen werden. Eine Fahrschule bietet Unterricht für die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen an. Jugendliche können ab 15 Jahren nach einer theoretischen Prüfung den Führerschein der Klasse "Mofa" erwerben und mit 16 die Fahrerlaubnis der Klasse A1. Jugendliche ab 17 Jahren können dann in Fahrschulen den PKW- Führerschein, also Klasse B erlangen.

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Ähnliche Themenbereiche wie Autofahrschulen, Motorradfahrschulen und LKW-Fahrschulen können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung findet man auf dieser Internetseite.

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