Unter Einzelhandel (in der Schweiz und in den Niederlanden als Detailhandel bezeichnet) werden im Allgemeinen Handelsunternehmen (gelegentlich auch deren Handelsaktivitäten) verstanden, die Waren verschiedener Hersteller beschaffen, zu einem Sortiment zusammenfügen und an nicht- gewerbliche Kunden, das heißt Verbraucher beziehungsweise Letztverwender (Endverbraucher), verkaufen. Im Gegensatz dazu verkauft der Großhandel an gewerbliche Kunden, also an Wiederverkäufer und so genannte Großverbraucher (wie Kantinen, Mensen und ähnliche) und nicht an Endverbraucher. Als Abgrenzungskriterium zwischen Einzelhandel und Großhandel gilt folglich nicht die verkaufte Warenmenge, sondern der jeweilige Kundenkreis des Handelsunternehmens. Einzelhandelsunternehmen sind beispielsweise in Mannheim, Stuttgart, Karlsruhe, Berlin und Essen ansässig. In volkswirtschaftlicher Hinsicht ist der Einzelhandel der heutigen Zeit ein Marktmittler zwischen Hersteller und Verbraucher und man spricht somit auch vom Handel als Intermediär. Wichtig ist in diesem Fall besonders seine so genannte Sortimentsfunktion, also die entsprechende Vorauswahl, die er aus einem Gesamtangebot zu Waren einer Gattung trifft. Hierdurch erleichtert er dem Verbraucher den Marktüberblick, weswegen sich die Sortimentsgestaltung vor allem nach den vermuteten Bedürfnissen des angestrebten Kundenkreises richtet. Durch einen Verdrängungswettbewerb kann eine Konzentration auf wenige Anbieter, die eine marktbeherrschende Stellung einnehmen, eintreten, so dass ein Oligopol ensteht. Ein Sonderfall des Oligopols ist das Duopol, bei dem nur zwei Konkurrenten auf dem Markt auftreten. Im Extremfall kommt es auf der Anbieterseite dazu, dass nur ein Anbieter verbleibt, der somit die Preise diktieren kann, was ein Monopol für diese Unternehmen bedeutet.
Eine Website mit Statistiken über den Einzelhandel des Statistischen Bundesamtes findet man beispielsweise hier.