Landschaftspflege

Als Landschaftspflege wird im Allgemeinen die landschaftsbauliche Umsetzung der im Rahmen der Landschaftsplanung festgelegten Ziele zu Bewahrung und natürlich auch zur Gestaltung von Natur und Landschaft bezeichnet. Als wichtiger Teilbereich der Landespflege ist die Landschaftspflege neben dem Naturschutz und der Erholungsvorsorge ein wichtiger Aspekt der Landschaftsplanung. Betriebe, die sich mit der Landschaftspflege beschäftigen, sind unter anderem in Berlin, Saarbrücken, Hamburg, Bottrop und München ansässig. Landschaftspflege hat die Aufgabe, in speziellen Bereichen einer Gemeinde die ökologische und landschaftliche Vielfalt zu erhalten, zu sanieren oder auch neu zu entwickeln. Durch diese Tätigkeitsfelder hilft die Landschaftspflege bedeutende, auch zum Teil großräumige Landschaftstypen (zum Beispiel Heideflächen, Riedflächen oder Streuobstwiesen) zu erhalten. Im Gegensatz zum Naturschutz ist Landschaftspflege nicht nur auf die Erhaltung ausgerichtet, in seinem Rahmen greift der Mensch aktiv in Natur und Landschaft ein, um deren Gesamtzustand in seinem Sinne zu verbessern. Die Landschaftspflege umfasst in der heutigen Zeit insbesondere alle Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Neuanlage naturnaher Lebensräume, aber auch von Kulturlandschaften und landwirtschaftlichen Nutzflächen für heimische Pflanzenarten und Tierarten (beispielsweise die Anlage von Hecken oder Windschutzstreifen). Bestimmungen und Regelungen zu diesem Bereich finden sich im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege des deutschen Bundesnaturschutzgesetzes wieder.

 

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