Kapitalanlagenberatung

Kapitalanlagenberatung (kurz auch Anlageberatung genannt) wird in erster Linie von Banken, Finanzberatern und Vermögensverwaltern angeboten. Andere Finanzvertriebe bieten allerdings auch Kapitalanlagenberatungen an. Das so genannte Beratungsprotokoll dient der Dokumentation der Kapitalanlagenberatung für Privatanleger und soll den Anleger schützen und die Beratungsqualität verbessern. Das Beratungsprotokoll ist notwendig geworden, da das Wertpapierhandelsgesetz dahingehend abgeändert wurde. So müssen alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen Beratungsprotokolle schriftlich aufsetzen lassen und das gilt für jede Anlageberatung (für Wertpapiere) bei Privatkunden. Das Beratungsprotokoll muss vom Kapitalanlagenberater unterzeichnet und dem Kunden übergeben werden. Das Wertpapierhandelsgesetzes schreibt zudem vor, dass die Banken ein Rücktrittsrecht einräumen müssen, wenn die Übermittlung des Protokolls sofort nach der Anlageberatung nicht möglich ist. Nach Eingang beim Kunden hat dieser ein einwöchiges Rücktrittsrecht, sofern das Beratungsprotokoll fehlerhaft oder unvollständig ist.

Viele Kapitalanlagenberater nutzen bereits die Leistungen der modernen Marketingplattform Web2Day.de, um ihre Kapitalanlagenberatung im Internet zu präsentieren. So finden sich unter unseren Kunden Kapitalanlagenberater aus Schweinfurt, Bielefeld, Kaiserslautern, München, Köln, Augsburg, Speyer, Oberursel und vielen weiteren Städten. Egal ob Sie durch eine Starter-Webseite, Landingpages oder eine AdWords Kampagne auf Ihre Kapitalanlagenberatung aufmerksam machen möchten, unsere Mitarbeiter helfen Ihnen Webmarketing zu betreiben.

Mehr Informationen zur Beratung von Eigentumswohnungen als Kapitalanlage findet man auf dieser Seite.

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