Gaststätten

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Landgasthaus Veltheimer Hof - Porta Westfalica Der Veltheimer Hof liegt im herrlichen Weserbergland zwischen Wiehengebirge und Teutoburger Wald... Unsere Gastwirtschaft und die Kegelbahn laden zum Kegeln und Dämmerschoppen ein. In gemütlicher...
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Gaststätten

Im geltenden Gaststättengesetz ist festgelegt, dass in der BRD der Betrieb einer Gaststätte nur Inhabern einer Gaststättenkonzession (auch Gaststättenerlaubnis genannt) gestattet ist. Diese Gaststättenkonzession darf mit Nebenbestimmungen verknüpft werden, etwa bezüglich des Arbeitsschutz oder des Lärmschutz. Die Gaststättenkonzession gilt ausschließlich für eine bestimmte Betriebsart für bestimmte Räumlichkeiten und für einen bestimmten Gastwirt. Diskothek, Schankwirtschaft und Speisewirtschaft sind mögliche Arten eines Gaststättenbetriebs. Die Gaststättenkonzession wird allerdings nur erteilt, wenn der Gastwirt persönlich zuverlässig ist und Räumlichkeiten vorhanden sind die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Seit der Neufassung des Gaststättenrechts vom ersten Juli 2005 gilt, dass für den Betrieb einer Gaststätte keine Gaststättenerlaubnis benötigt wird, wenn kein Alkohol ausgeschenkt wird. Im baurechtlichen Sinne ist eine Gaststätte jedoch immer noch als solche zu behandeln, wenn sie außerhalb der Ladenschlusszeiten geöffnet hat und mindestens die Hälfte der Verkaufsfläche eine Möglichkeit zum Verzehr von Speisen bietet.

 

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Ähnliche Themenbereiche wie Restaurants und Pensionen können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden. Das für Gaststätten ausschlaggebende Gaststättengesetz kann hier eingesehen werden.

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