Erdbestattungen

Münchener Straße 145, Ingolstadt
Das Bestattungsinstitut Männer: Das Bestattungsinstitut Joachim Männer mit Sitz in der Münchener-Str. 145 in 85051 Ingolstadt wurde 1996 von Joachim Männer gegründet. Durch das Engagement kam im Jahr 2001 auch eine Filiale in der Asamstr. 16...
Friedhofstr. 1, Rielasingen-Worblingen
Friedhofsgärtnerei und Bestattungen Bernhard Ruf in Singen (Rielasingen-Worblingen) Uns ist es wichtig, Ihren Trauerfall würdevoll zu begleiten  Wir bieten Ihnen einen umfangreichen Service. Durch die Kombination eines...
Jesinghauser Str.4, Schwelm
Rüddingshäuser Straße 5, Homberg (Ohm)
Dopheide 26a, Schloß Holte-Stukenbrok
Rechterfelder Str.60, Visbek

Erdbestattungen

Unter einer Erdbestattung (manchmal auch als Inhumation bezeichnet) versteht man in der heutigen Zeit in der Regel die Beisetzung des Leichnams in einem Grab in der Erde. Nach dieser Auffassung sind eigentlich auch Urnenbeisetzungen Erdbestattungen, da auch hier die Asche in der Erde beigesetzt wird. In den meisten Fällen wird allerdings bei einer Urnenbeisetzung nicht von einer Erdbestattung gesprochen. Unternehmen die Erdbestattungen durchführen finden sich zum Beispiel in den Städten Hamburg, Ingolstadt, Koblenz und Göttingen. Eine religiös motivierte Erdbestattung wird als Beerdigung bezeichnet. Die Beerdigung leitet sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungform her. Deutsche Bestattungsvorschriften schreiben für die Bestattung einer Leiche in der Erde die Verwendung eines Sargs vor und so ist beispielsweise die im Islam übliche Bestattung in einem Tuch normalerweise nicht gestattet. Für die Erdbestattung gibt es zahlreiche weitere Vorschriften, wie die Tiefe, in der der Sarg mindestens zu liegen hat. Weiter gibt es vorgeschriebene Mindestruhezeiten, die örtlich recht unterschiedlich sein können. Die Ruhezeiten richten sich meistens nach der Bodenbeschaffenheit und sollen eine ausreichende Verwesung des Leichnams gewährleisten, bevor eine Grabstelle wiederbelegt wird. Eine unterirdische Bestattung in einer Gruft wird in der Regel ebenfalls nicht gestattet. Dies wird so gehandhabt, da die Verwesung in einer Gruft zu langsam voranschreitet.

 

Das Bestattungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen findet man im Internet beispielsweise hier.

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