Beurkundungen

Beurkundungen

Urkunden sind in den meisten Fällen Schriftstücke, wobei eine Beweiskraft in erster Linie bei öffentlichen Urkunden vorliegt. Öffentliche Urkunden werden von einer mit öffentlichem Glauben ausgestatteten Person oder von einer öffentlichen Behörde vergeben. Zu den mit öffentlichem Glauben ausgestatteten Person gehören beispielsweise Standesbeamte, Notare, Ziviltechniker und Gerichtsvollzieher. Urkunden können Rechte, Personen oder Sachen betreffen. Schecks, Wechsel, Patente, Versicherungsscheine und Testamente gehören zu den Rechte betreffenden Urkunden. Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde sind Urkunden, die sich auf Personen beziehen. Zu den Urkunden, die für Sachen ausgestellt werden gehören die Gründungsurkunde, der Grundstückskaufvertrag, der amtliche Handelsregisterausdruck, der amtliche Grundbuchausdruck und Wertpapiere.
Ein Urkundenbuch ist eine gedruckte Sammlung von Urkunden aus einem bestimmten Themengebiet. Das Urkundenbuch ist vom sogenannten Kopialbuch und vom Register. Kopialbuch und Register sind nämlich handschriftliche Sammlungen von Urkunden.

Bei Web2day.de finden sich viele Notare, die Urkunden ausstellen und das Internetmarketing nutzen möchten, um ihre Urkunden besser zu vermarkten. Bei Web2day finden sich zum Beispiel Notare, die Urkunden ausstellen, aus Recklinghausen, Schmallenberg, Essen-Kray-Leithe, Schierling, Berlin und Mönchengladbach. Wenn Sie Ihre Urkunden auch über Web2day angemessen im Web präsentieren möchten, nehmen Sie doch Kontakt mit uns auf.

Ähnliche Themenbereiche wie Notare, Notariate und Vollmachten können über die bereitgestellten Links aufgesucht werden.  Zeitungsartikel, Synonymgruppen und mehr über Urkunden findet man im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache (DWDS).

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