Rehazentren

Die medizinische Rehabilitation im Gesundheitswesen versucht, einen die Erwerbsfähigkeit bedrohenden Gesundheitsschaden zu beseitigen, zu mildern oder Folgen zu beseitigen, wozu Reha-Kliniken und ambulante Rehamaßnahmen genutzt werden. Medizinische Rehabilitation gibt es aber natürlich auch für die vielen Menschen, die nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen. Früher sprach man bei dem Besuch eines Rehazentrums von einer Kur. Rehazentren für die unterschiedlichsten Therapien sind unter anderem in Kiefersfelden, Koblenz, Hofheim, Karlsruhe und München zu finden. Die Gesetzliche Rentenversicherung ist in der Regel zuständig, wenn durch eine Rehabilitation Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden können und so ist sie beispielsweise verantwortlich für Erwerbstätige, Arbeitssuchende oder Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung. Die Gesetzliche Krankenversicherung hingegen finanziert Rehabilitationsleistungen nach Paragraph 11 Absatz 2 SGB V. Die Krankenversicherung tritt also ein um Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Die Gesetzliche Krankenversicherung ist oftmals Ansprechpartner, wenn kein anderer Leistungsträger vorrangig zuständig ist oder wenn Vorsorgeleistungen notwendig sind.

Wie man sich raus der Sucht bewegt und rehabilitiert wird, kann man hier genauer nachlesen.

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