Altenpflege (auch Pflege alter Menschen genannt) als professionelles Berufsfeld, befasst sich mit der Betreuung und Pflege von betagten Menschen in Institutionen und Organisationsformen. Dazu gehören beispielsweise die Hauskrankenpflege, Tageszentren , Altenheime, Pflegeheime, Gerontopsychiatrien, sowie bedingt auch Palliativstationen und stationäre Hospizen. Versorgungsformen der Altenpflege sind die häusliche Pflege, die teilstationäre Pflege und die stationäre Pflege. Anbieter unterschiedlichster Dienste im Bereich der Altenpflege finden sich unter anderem in Bielefeld, Fulda, Wiesbaden, Hamburg, Cottbus, Bayreuth und Karlsruhe. Für die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist vor allem das Elfte Buch Sozialgesetzbuch grundlegend, doch für die medizinisch geprägten Teile der Versorgung ist das Krankenversicherungsrecht nach dem SGB V maßgeblich. Einige wenige gesetzliche Grundlagen für Heime beziehungsweise das Heimpersonal sind auch in der so genannten Heimpersonalverordnung (kurz HeimPersV) geregelt. Weitere relevante Gesetze sind das BGB für das Vertragsrecht, der Sozialdatenschutz und das Strafgesetzbuch (StGB). Sie bieten Schutz vor kriminellen Handlungen und gelten auch im Rahmen der privaten oder der institutionalisierten Pflege. Im Altenpflegegesetz wird entgegen dem Wortlaut des Begriffs nicht die Tätigkeit Altenpflege selbst geregelt. Es handelt sich bei dem Altenpflegegesetz ausschließlich um die Rahmenbedingungen der Ausbildung in diesem Beruf.
Mehr Informationen über das Pflegeverstärkungsgesetz erhält man hier.